Entwicklung der Friedhöfe vor dem Halleschen Tor
Die Berliner Friedhofslandschaft mit 224 Friedhöfen umfasst insgesamt eine Fläche von rund 1.100 ha. Träger sind neben dem Land Berlin die öffentlich-rechtlich verfassten Religionsgemeinschaften. Die Nutzung dieser Flächen geht bereits heute weit über das ordnungsrechtlich geregelte Bestattungswesen hinaus, ohne dass dies in größerem Maße administrativ oder finanziell wahrgenommen wird. Je mehr Nutzungserwartungen mit den oftmals in dicht bebauter Innenstadtlage gelegenen und vielfach denkmalgeschützten Friedhöfen verbunden werden, desto größer muss die kulturelle und finanzielle Verantwortung der Stadtgesellschaft im Umgang mit diesen Flächen sein.
Die Friedhöfe vor dem Halleschen Tor bestehen aus fünf ehemals eigenständigen Friedhöfen, die seit dem frühen 18. Jahrhundert angelegt wurden und heute eine Gesamtanlage bilden. Die Friedhöfe sind ausgewiesene Gartendenkmale und Kulturgut von nationaler Bedeutung. Die Friedhöfe befinden sich in einem schlechten Zustand. Zahlreiche bedeutsame Baudenkmale und Erinnerungsorte sind vom Verfall bedroht, das Gartendenkmal lässt sich nurmehr rudimentär erkennen. Vandalismus und Sicherheitsprobleme sind manifest. Die Friedhöfe befinden sich in einer Insellage zwischen viel befahrenen Straßen und verfügen nur über wenige Zugänge in den umschließenden, ebenfalls in einem schlechten Zustand befindlichen Mauern. Die Beisetzungszahlen lagen in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich 138 pro Jahr. Damit sind die Friedhöfe gering, aber durchschnittlich ausgelastet.
Die Arbeitsgruppe „Friedhöfe vor dem Halleschen Tor“ erprobt am konkreten Fall die Idee einer neuen, von formellen Zuständigkeiten unabhängigen Art des „Stadtmanagements“. Die Kirche, der Träger, die Anrainer*innen, Denkmal- und Naturschutzfachleute und Stakeholder des Gebiets streben im Dialog mit den Verwaltungen einen Entwicklungsplan zur Stärkung dieses öffentlichen Raums an. Als Ergebnis einer Diskussion am „Runden Tisch“ wurden „Zehn Punkte für die Entwicklung der historischen Kirchhöfe vor dem Halleschen Tor“ festgehalten.
Im Januar 2023 hat dazu in der Stiftung Zukunft Berlin ein Termin mit der Staatssekretärin Silke Karcher (SenMVKU) und Staatsekretär Gerry Woop (SenKE) stattgefunden, um das Projekt auch in die Exekutive zu tragen. Trotz der Veränderungen in der Politik durch die Wahl im Februar 2023 hat am 10. März 2023 der Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume Berlin zu den Friedhöfen vor dem Halleschen Tor getagt und ein eindeutiges Fazit ausgesprochen:
„Der Beirat ist der Meinung, dass in diesem Teil des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg die Friedhofsentwicklung und die Entwicklung von öffentlichen Räumen als getrennte Maßnahmen zu betrachten sind. Die Friedhofsflächen gehören zu den wenigen stillen und kontemplativen Orten in diesem dichtbesiedelten Bereich der Stadt. Unter den beschriebenen Prämissen steht im Vordergrund, diese Flächen in ihrer Eigenart zu schützen und weiterzuentwickeln.“
Als Konsequenz aus diesem Votum und nach Gesprächen mit dem Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, hat das Land die Förderung des Projekts fest zugesagt.
Vor diesem Hintergrund wurde bei einem Treffen des „Runden Tischs“ im Juli 2024 eine Bestandsaufnahme gemacht. Erfreulich ist, dass von der Denkmalverwaltung die Kofinanzierung der vom Bund bereitgestellten Mittel über den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zugesagt ist. Diese 3,4 Mio. Euro können zum Erhalt des Kultur- und Gartendenkmals von nationaler Bedeutung der Friedhöfe vor dem Halleschen Tor genutzt werden. Realisiert werden können damit bessere Zugänge und Durchwegung, die Stärkung als Naturraum, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und die Pflege des kulturhistorischen Gedächtnisses.
Offen sind derzeit insbesondere noch die bessere Einbeziehung des städtischen Umfelds, die Öffnung der Kernfunktion „Bestattung“, die Belebung, die Organisation von ehrenamtlichem Engagement und gegebenenfalls die Umnutzung von Flächen.
Der Evangelische Friedhofsverband als Träger der Friedhöfe hat inzwischen eine Machbarkeitsstudie und Realisierungskonzepte entwickelt. Auf dieser Grundlage soll 2025 bei Bund und Land ein Förderantrag gestellt und im darauffolgenden Jahr mit den Baumaßnahmen begonnen werden.
Verantwortlich für das Thema
Dr. Claus-Peter Clostermeyer
Dr. Birgit Grundmann
Dokumente
Projektmanagement
Frithjof Paulsen
Projektmanagement